Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2017
Das Einzelunternehmen „YOGALIFE – Mag. Stefanie-Nicole Vellick“ in weiterer Folge YOGALIFE genannt – erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Vertragsgegenstand
a) Arten der Mitgliedschaft:
Nach der gewählten Membercard-Variante ergibt sich die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliedsbeiträge haben eine Erstlaufzeit von 3 Monaten oder 12 Monaten. Dabei handelt es sich um eine persönliche Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist.
b) Der Vertragsabschluß erfolgt auf unbestimmte Zeit.
c) Ein Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, kommt der Mitgliedschaftsvertrag mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten zustande.
d) Ruhen der Mitgliedschaft
I Einberufung zum Wehrdienst (unter Vorlage des Einberufungsbescheides)
II Krankheit bzw. Operationen ab 4 Wochen (unter Vorlage eines ärztlichen Attests)
III Urlaub (maximal 4 Wochen für 12-Monats-Membercard-InhaberInnen pro Jahr, davon mindestens 2 Wochen am Stück)
Die zum Zeitpunkt des Eintritts des Ruhens bestehende Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Mitgliedschaft geruht hat. Bei Schwangerschaft ist das Ruhen des Vertrages auf eine maximale Zeitspanne von 12 Monaten beschränkt.
e) Zahlungsvereinbarungen
I Wurde im Vertrag die Barzahlung des Mitgliedsbeitrages durch Einmalzahlung vereinbart, ist der gesamte Betrag binnen 14 Tagen nach
Vertragsabschluß fällig.
II Ansonsten werden die Mitgliedsbeiträge jeweils am Tag, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, an welchem die Frist (die Mitgliedschaft) begonnen hat, monatlich zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchung (SEPA-Lastschrift). Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen von YOGALIFE nicht in Anspruch genommen werden.
III Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist.
Ist die Abbuchung nicht möglich, ist YOGALIFE berechtigt, dem Mitglied den dadurch entstehenden zusätzlichen Betriebsaufwand in Rechnung
zu stellen.
IV Wird trotz Mahnung der Mitgliedsbeitrag nicht beglichen, tritt die Nutzungssperre ein. Zudem behält sich YOGALIFE das Recht vor, nach
zweimaliger erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, nachdem die weitere Verfolgung von einem
Inkassobüro erfolgt. Beiden Parteien bleibt das Recht zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund hiervon unberührt.
§ 2 Kündigung
a) Ordentliche Kündigung:
I Eine Kündigung muß zum Ablauf der jeweiligen Membercard-Variante 6 Wochen vor Vertragsende schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Monat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Poststempel. Die Kündigung kann auch per E-Mail an info@yoga-life.at erfolgen.
b) Außerordentliche Kündigung von YOGALIFE
Der Mitgliedsvertrag kann von YOGALIFE fristlos aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden bei:
I Schwerwiegender und wiederholter Störung der Hausordnung und/oder des Hausfriedens
II Wiederholtem Nichtzahlen (nach der 2. Mahnung) des Mitgliedsvertrages.
c) Außerordentliche Kündigung vom Mitglied:
Der Mitgliedsvertrag kann vom Mitglied fristlos aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden bei:
I Umzug (Nachweis durch Meldezettel), der ein Erreichen des Studios nicht mehr möglich macht.
II Schwerer Krankheit, die es dem Mitglied unmöglich machen das Angebot von YOGALIFE weiterhin in Anspruch zu nehmen (unter Vorlage eines
ärztlichen Attests)
§ 3 Aufklärung und Empfehlung
a) Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Das medizinische Risiko trägt alleine das Mitglied. Im Falle von Krankheit, fortgeschrittener Schwangerschaft und nach Operationen, wird eine Beratung durch den behandelnden Arzt empfohlen. Das Mitglied führt alle Übungen in Eigenverantwortung aus. Weiters wird das Mitglied angehalten, Übungen die ihm zu schwierig erscheinen, auszulassen oder um eine Modifikation durch den Yogalehrer zu bitten.
b) Öffnungszeiten: Das Studio öffnet eine halbe Stunde vor der ersten Einheit, die am Tag stattfindet und des weiteren 15 Minuten vor jeder darauffolgenden Einheit. An Feiertagen und ausgewählten Fenstertagen ist das Studio geschlossen. Feiertage und ausgewählte Fenstertage sind in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt. Die ausgewählten Fenstertage werden immer für das ganze Kalenderjahr auf www.yoga-life.at im Voraus angekündigt. Die Änderung der Öffnungs- und Kurszeiten bleibt YOGALIFE vorbehalten. Eine Ankündigung wird an jede E-Mailadresse gesendet.
c) Für die Bekanntgabe von geänderter E-Mailadresse oder Telefonnummer ist das Mitglied selbst verantwortlich.
§ 4 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. YOGALIFE übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, Gesundheitsschäden sowie für Unfälle jeglicher Art während und nach der Veranstaltung gegenüber TeilnehmerInnen und Dritten. Das Mitglied haftet für das Abhandenkommens der YOGALIFE-Membercard mit einer Kaution in der Höhe von 10,00 EUR.
§ 5 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden den restlichen Bestimmungen entsprechend für Vetragszwecke gespeichert und bearbeitet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleiben die restlichen Vertragspunkte hiervon unberührt.
b) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz.